Advokatur
Wir beraten Sie in verschiedenen Rechtsgebieten und vertreten Sie vor Gericht und Behörden.
Wir setzen uns für einvernehmliche Konfliktlösungen und aussergerichtliche Vereinbarungen ein, vertreten Ihre Interessen bei Bedarf aber auch vor Gerichten und Behörden. Bei engen finanziellen Verhältnissen beantragen wir im Rahmen von gerichtlichen Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege, damit Ihre Gericht- und Anwaltskosten einstweilen vom Kanton Bern übernommen werden.
Trennungs- und Unterhaltsvereinbarungen
Eheschutzgesuche
Ehescheidungskonventionen
Ehescheidungsklagen
Abänderung von Ehescheidungsurteilen
Erbrechtliche Streitigkeiten
Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsklagen
Erbschaftsvertretungen
Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten
Anfechtung missbräuchlicher Kündigungen
Erstreckung von Mietverhältnissen
Ausweisung (Exmission) von Mietern (u. a. bei Zahlungsverzug)
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
Anfechtung missbräuchlicher Kündigungen
Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Beratung bei strafrechtlichen Angelegenheiten
Teilnahme an Einvernahmen bei der Staatsanwaltschaft
Vertretung in Gerichtsverhandlungen oder beim Strassenverkehrsamt (SVG-Sachen)
Beratung bei baurechtlichen Fragen und Verfahren
Öffentliches Beschaffungswesen (Submissionen)
Gebühren- und Abgabefragen
Honorar
Die Klienten schulden dem Fürsprecher/Rechtsanwalt für dessen Leistungen ein Honorar. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich in erster Linie nach der Abmachung zwischen den Parteien. Wir vereinbaren den Stundensatz oder fixieren ein Kostendach für unsere Leistungen.
Liegt keine Honorarvereinbarung vor, dann kommt die kantonale Parteikostenverordnung zur Anwendung. Innerhalb des Tarifrahmens gemäss Verordnung berechnet sich das Honorar nach drei Kriterien (in der Sache gebotener Zeitaufwand, Bedeutung der Streitsache, Schwierigkeitsgrad des Prozesses).
Bei engen finanziellen Verhältnissen besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass bei Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ein sogenanntes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht werden kann. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen.